Italienische Wirtschaftskanzlei · Ausländische Investitionen · Unternehmenstransaktionen

Iacovazzi: Ihr Partner für Wirtschaftsrecht in Italien

Wir beraten internationale Unternehmen, Investoren, Gründer und Unternehmensgruppen bei der Markteinführung, dem Erwerb, dem Betrieb und der Expansion in Italien durch hochkarätige rechtliche Unterstützung in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, M&A, Immobilienrecht, Vergaberecht und Regulierungsrecht.

Über 15 Jahre Berufserfahrung im Gesellschafts- und Handelsrecht
Grenzüberschreitende internationale Kunden, die in Italien investieren und geschäftlich tätig sind
Italien-Referat Bari, Rom und internationale Referate
Von erfahrenen Anwälten geführte Boutique-Kanzlei mit Schwerpunkt auf Transaktionen
Strategische rechtliche Positionierung

Ihr rechtlicher Zugang zum italienischen Markt

Italien ist ein komplexer, aber attraktiver Wirtschaftsraum für ausländische Investoren. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Auswahl der geeigneten Rechtsform, bei der Abwicklung der Gründungs- oder Übernahmeschritte, bei der Aushandlung lokaler Verträge, bei der Koordination steuerlicher und buchhalterischer Aspekte sowie bei der Bewältigung regulatorischer, arbeitsrechtlicher und Compliance-Risiken, bevor diese die Umsetzung beeinträchtigen.

Was uns von anderen unterscheidet

Wir betrachten den Markteintritt nicht als rein administrative Formalität. Wir gestalten den rechtlichen Rahmen unter Berücksichtigung von Unternehmensführung, Haftung, Bankgeschäften, steuerlicher Einbindung, Lizenzierung, Arbeitsrecht, Handelsverträgen sowie künftigen Ausstiegs- oder Wachstumsoptionen.

Kernleistungen

Rechtsberatung für ausländische Unternehmen, die in Italien geschäftlich tätig sind

Unsere Tätigkeit ist auf den Lebenszyklus internationaler Geschäftskunden ausgerichtet: Markteintritt, Investitionen, Geschäftsbetrieb, Compliance, Transaktionen und Streitbeilegung.

01

Unternehmensgründung und Markteintritt

Italienische S.r.l., S.p.A., Zweigniederlassung, Repräsentanz, Gründungsvehikel, Steuernummer, Umsatzsteueranmeldung, notarielle Abwicklung, Unterstützung bei der Eröffnung eines Bankkontos sowie Maßnahmen nach der Gründung.

02

M&A, Unternehmensübernahmen und Kapitalbeschaffung

Rechtliche Due-Diligence-Prüfung, Aktienverkäufe, Vermögensverkäufe, Verhandlungen über Kaufverträge (SPA) und Verkaufsverträge (APA), Investitionsrunden, Gesellschaftervereinbarungen, Unterstützung beim Abschluss sowie Planung der behördlichen Genehmigungen.

03

Gesellschaftsrecht und Unternehmensführung

Corporate Governance, Pflichten der Vorstandsmitglieder, Aktionärsbeziehungen, Konzernstrukturen, außerordentliche Transaktionen, Unterstützung des Vorstands sowie laufende rechtsberatende Dienstleistungen für Unternehmen.

04

Handelsverträge

Vertrieb, Vertretung, Lieferung, Dienstleistungen, Lizenzierung, SaaS, Beschaffung, Fertigung, Logistik, Geheimhaltungsvereinbarungen, Rahmenverträge und grenzüberschreitende Handelsverhandlungen.

05

Compliance- und regulatorische Risiken

Unternehmens-Compliance, Datenschutz/DSGVO, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Modell 231, NIS2-orientierte Risikokartierung, entsandte Arbeitnehmer, öffentliches Beschaffungswesen sowie branchenspezifische regulatorische Fragen.

06

Immobilien und Anlagevermögen

Gewerbeimmobilien, Objekte im Gastgewerbe, Strukturierung von Zweckgesellschaften, Due-Diligence-Prüfungen, Mietverträge, Eigentumsüberprüfungen, notarielle Abwicklung, Genehmigungen und die Einhaltung immobilienrechtlicher Vorschriften im Zusammenhang mit Investitionen.

Anlegerreisen

Von der ersten Bewertung bis zur operativen Umsetzung

Ausländische Investoren benötigen in der Regel mehr als nur eine juristische Dienstleistung. Wir betreuen den gesamten rechtlichen Ablauf, der Strukturierung, die Transaktionsunterlagen, die Einhaltung lokaler Vorschriften, Bankangelegenheiten, Verträge und operative Risiken umfasst.

Gründung in Italien

Wählen Sie zwischen S.r.l., S.p.A., Zweigniederlassung, Repräsentanz oder Übernahmeweg.

In Italien erwerben

Ermittlung rechtlicher Risiken, Aushandlung von Transaktionsunterlagen und Koordination des Abschlusses.

In Italien tätig sein

Verträge, Beschäftigungsverhältnisse, lokale Genehmigungen, Umsatzsteuer-/Steueranmeldung sowie Schnittstellen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Erweitern oder aussteigen

Unternehmensführung, Mittelbeschaffung, Joint Ventures, Fusionen und Übernahmen, Rechtsstreitigkeiten sowie Sanierungsmöglichkeiten.

Möglichkeiten des Markteintritts

Wählen Sie die richtige Rechtsform in Italien

Die richtige Struktur hängt vom Anlegerprofil, dem Haftungsumfang, den Substanzanforderungen, den steuerlichen und umsatzsteuerlichen Auswirkungen, den Anforderungen an die Unternehmensführung sowie der erwarteten geschäftlichen Präsenz in Italien ab.

StrukturTypischer AnwendungsfallStrategische rechtliche FragenVerwandte Seite
Italienische S.r.l.Die gängigste Rechtsform für ausländische Gesellschafter, die in Italien tätig sind.Gesellschaftsvertrag, Unternehmensführung, Kapitalausstattung, Bankgeschäfte, steuerliche/umsatzsteuerliche Erstregistrierung, Befugnisse der Gesellschafter.Gründung einer S.r.l.
Italienische S.p.A.Größere Projekte, Holdingstrukturen, institutionelle Anleger und komplexe Kapitalausstattung.Mindestkapital, Vorstandsstruktur, Prüfungsgremien, Unternehmensführung, Anlegerrechte und Transaktionsbereitschaft.Gründung einer S.p.A.
NiederlassungAusländisches Unternehmen, das in Italien eine direkte Geschäftstätigkeit ausübt.Haftung der Muttergesellschaft, Merkmale einer Betriebsstätte, örtlicher Vertreter, Einreichungen und Koordination der Buchhaltung.Italienische Niederlassung
RepräsentanzNichtkommerzielle vorläufige Präsenz, Marktforschung und Kontaktpflege.Einschränkungen der Geschäftstätigkeit, steuerliches Risiko, lokale Registrierung und strikte Trennung von umsatzgenerierenden Tätigkeiten.Repräsentanz
AkquisitionswegMarkteintritt durch den Erwerb eines bestehenden italienischen Unternehmens, einer Gesellschaft oder eines Vermögensportfolios.Due Diligence, Kaufvertrag (SPA)/Vorvertrag (APA), arbeitsrechtliche Aspekte, steuerrechtliche Aspekte, geistiges Eigentum, behördliche Genehmigungen, Golden Power und Abwicklungsmodalitäten.M&A in Italien
Fahrplan für die rechtliche Umsetzung

Wie wir internationale Geschäftskunden unterstützen

Rechtliche Beurteilung

Wir bewerten die Geschäftstätigkeit, die Aktionärsstruktur, das Rechtsraumprofil sowie steuerliche und betriebliche Annahmen.

Auswahl der Struktur

Wir ermitteln das geeignete italienische Vehikel, den geeigneten Transaktionsweg oder den geeigneten vertraglichen Rahmen.

Erstellung von Dokumenten

Wir erstellen Unternehmens-, Vertrags- und Transaktionsunterlagen und koordinieren Übersetzungen, Vollmachten und Einreichungen.

Abschluss und Einreichungen

Wir koordinieren bei Bedarf Notare, Behörden, Vertragspartner, Register, Banken und lokale Berater.

Operative Unterstützung

Wir unterstützen Sie in den Bereichen Compliance nach dem Abschluss, Vertragswesen, Arbeitsrecht, Genehmigungen, Corporate Governance und künftige Transaktionen.

Branchenschwerpunkt

Rechtsberatung in Italien für investitionsorientierte Branchen

Unsere Tätigkeit eignet sich besonders für ausländische Investoren, Unternehmensgruppen und Unternehmer, die in Branchen tätig sind, in denen die rechtliche Strukturierung, lokale Genehmigungen und Transaktionssicherheit für die Umsetzung von entscheidender Bedeutung sind.

Schwerpunkt bei ausländischen Investitionen

Wir unterstützen Mandanten beim Markteintritt in Italien durch neu gegründete Gesellschaften, Übernahmen, den Erwerb von Vermögenswerten, Handelspartnerschaften, Vertriebsnetze, Immobilieninvestitionen und Projekte in regulierten Branchen.

Alle Tätigkeitsbereiche anzeigen
E
Energie und InfrastrukturErneuerbare Energien, Beschaffung, Schnittstellen bei Genehmigungsverfahren, Bauverträge, Compliance und Anlageinstrumente.
M
Fertigung und LogistikLager, Lieferketten, Beschäftigung, Mietverträge, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Handelsverträge sowie lokale Betriebsabläufe.
R
Immobilien und GastgewerbeZweckgesellschaften (SPVs), Akquisitionen, Mietverträge, Due-Diligence-Prüfung von Eigentumsverhältnissen, Genehmigungen für das Gastgewerbe und Unterstützung bei der Vermögensverwaltung.
T
Technologie und geistiges EigentumSoftware, Lizenzierung, Daten, Schutz geistigen Eigentums, Handelsverträge, Start-ups und Kapitalbeschaffung.
P
Öffentliches AuftragswesenTeilnahme an Ausschreibungen, Vergabe von Unteraufträgen, Qualifizierung, Einhaltung verwaltungsrechtlicher Vorschriften und Streitigkeiten im Vergaberecht.
F
Lebensmittel, Wein und KonsumgüterVertrieb, Kennzeichnung, Marken, Lieferketten, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie Fragen zum Export und Import.
Warum internationale Mandanten uns beauftragen

Von erfahrenen Fachkräften geleitete, maßgeschneiderte Umsetzung nach internationalen Standards

Internationale Mandanten benötigen eine klare Beratung, eine zuverlässige Umsetzung sowie lokale Rechtsberater, die in der Lage sind, die Komplexität des italienischen Rechts in entscheidungsreife Leitlinien für Vorstände, Gründer, Investoren und ausländische Rechtsberater umzusetzen.

Rechtsdokumente für Mandanten

Wir bieten strukturierte Rechtsgutachten, Checklisten für Transaktionen, Risikokarten, Unterstützung bei der Vertragsgestaltung sowie operative Koordination, die speziell auf Entscheidungsträger im grenzüberschreitenden Bereich zugeschnitten sind.

Kundenperspektive

Von internationalen Unternehmern und Unternehmen geschätzt

Auf der Homepage der Kanzlei werden bereits jetzt internationale Kundenstimmen und grenzüberschreitende Rechtsberatung hervorgehoben. Die überarbeitete Homepage räumt diesen Vertrauenssignalen eine strategisch wichtigere Rolle bei der Gewinnung ausländischer Investoren und Entscheidungsträger in Unternehmen ein.

„Als ausländisches Unternehmen benötigten wir Unterstützung bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen für die Durchführung von Aufträgen in Italien. Alles wurde effizient und professionell abgewickelt.“

Kundenstimme aus dem Ausland

Planen Sie, in Italien zu investieren, ein Unternehmen zu erwerben oder dort geschäftlich tätig zu werden?

Bevor Sie ein allgemeines Angebot anfordern, sollten Sie den richtigen rechtlichen Weg klären. Ein Strategiegespräch hilft dabei, die Unternehmensstruktur, die Transaktionsrisiken, die behördlichen Schritte und den Umsetzungsplan zu ermitteln.

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen zum italienischen Wirtschaftsrecht für ausländische Investoren

Kann ein ausländischer Investor in Italien ein Unternehmen gründen?

Ja. Ausländische Privatpersonen und Unternehmen können grundsätzlich eine italienische Gesellschaft gründen, sofern die geltenden Vorschriften hinsichtlich Identifizierung, Steuernummer, Gesellschaftsrecht, notarieller Form, Geldwäschebekämpfung, Bankwesen sowie branchenspezifische Anforderungen erfüllt sind.

Welche Unternehmensform ist für ausländische Gesellschafter in Italien am gebräuchlichsten?

Die italienische S.r.l. wird von ausländischen Gesellschaftern häufig für private Geschäftstätigkeiten in Italien genutzt, da sie eine beschränkte Haftung, eine flexible Unternehmensführung und einen relativ effizienten Rahmen für die Gründung bietet.

Ist eine Niederlassung besser als eine italienische Tochtergesellschaft?

Dies hängt von haftungsrechtlichen, steuerlichen und buchhalterischen Aspekten sowie von der betrieblichen Substanz und den wirtschaftlichen Zielen ab. Eine Zweigniederlassung kann für die direkte Geschäftstätigkeit eines ausländischen Unternehmens geeignet sein, während eine Tochtergesellschaft in der Regel eine eigenständige italienische Rechtsform begründet.

Können ausländische Investoren ein italienisches Unternehmen erwerben?

Ja. Ausländische Investoren dürfen italienische Aktien, Anteile, Unternehmen oder Vermögenswerte erwerben. Transaktionen erfordern in der Regel eine rechtliche Due-Diligence-Prüfung, Transaktionsunterlagen, Genehmigungen der Gesellschaftsorgane, steuerliche Abstimmung sowie – in strategischen Sektoren – gegebenenfalls eine Prüfung der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen oder der „Golden Power“-Regelung.

Bietet die Kanzlei Unterstützung bei Angelegenheiten nach der Gründung an?

Ja. Die Unterstützung nach der Gründung kann folgende Bereiche umfassen: Unternehmensbuchhaltung, Unternehmensführung, Koordination in Steuer- und Rechnungslegungsfragen, Mehrwertsteuerangelegenheiten, Unterstützung bei der Einrichtung von Bankkonten, Verträge, Arbeitsrecht, Genehmigungen sowie die laufende Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.