Wenden Sie sich an italienische Wirtschaftsanwälte für Auslandsinvestitionen und gesellschaftsrechtliche Beratung in Italien
Wenden Sie sich an eine italienische Wirtschaftskanzlei, die internationale Unternehmen, Investoren und Unternehmer bei der Markteinführung, der Unternehmensgründung, Fusionen und Übernahmen, Vertragsangelegenheiten, Immobilien, Beschaffungswesen, Steuerkoordination und der Umsetzung gesetzlicher Vorschriften in Italien unterstützt.
-Redaktion
Leiten Sie Ihre Angelegenheit an den zuständigen Rechtsbereich weiter
Für internationale Firmenkunden besteht der erste Schritt darin, festzustellen, ob es sich bei der Angelegenheit um ein Markteintrittsprojekt, eine Transaktion, eine betriebliche Frage oder eine regulierte Tätigkeit handelt, die eine spezifische rechtliche Analyse nach italienischem Recht erfordert.
| Ziel des Mandanten | Typischer juristischer Arbeitsablauf | Relevante Seiten |
|---|---|---|
| Einstieg in den italienischen Markt | Unternehmensgründung, Gründung einer S.r.l. bzw. S.p.A., Niederlassung, Repräsentanz, Steuer-ID, Umsatzsteuer sowie Koordination der Bankkonten. | Unternehmensgründung · S.r.l. · S.p.A. |
| Erwerb oder Investition in ein italienisches Unternehmen | Rechtliche Due-Diligence-Prüfung, Transaktionsgestaltung, Kaufvertrag (SPA)/Vorvertrag (APA), Gesellschaftervereinbarungen, Abschluss der Transaktion und Koordination mit den Aufsichtsbehörden. | M&A · Gesellschaftsrecht |
| Kauf, Entwicklung oder Anmietung von Immobilien in Italien | Due-Diligence-Prüfung von Immobilien, Erwerbsstruktur, notarielle Vertragsabwicklung, gewerbliche Mietverträge, Immobilien im Gastgewerbe sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften nach Vertragsabschluss. | Immobilienrecht · Vertragsrecht |
| Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen in Italien | Vorabprüfung von Ausschreibungen, ESPD/DGUE, FVOE/ANAC, Erklärungen, RTI/Konsortien, Untervergabe und Anfechtung von Vergabeentscheidungen. | Ausschreibungen und Beschaffung |
| Verhandlung von Handelsverträgen | Vertrieb, Handelsvertretung, Lieferung, Dienstleistungen, Technologie, Lizenzierung, Immobilien sowie die Verteilung vertraglicher Risiken im Zusammenhang mit Fusionen und Übernahmen. | Handelsverträge · Geistiges Eigentum und Technologie |
Nutzen Sie den für Ihr Anliegen am besten geeigneten Kanal
Bei dringenden Angelegenheiten im Bereich Transaktionen, Gesellschaftsrecht oder Kapitalanlagen geben Sie bitte bitte den Gerichtsstand des Mandanten, das italienische Zielunternehmen bzw. die Tätigkeit in Italien, den voraussichtlichen Zeitrahmen sowie etwaige relevante Fristen an.
Buchen Sie eine Beratung
Empfohlen für ausländische Investoren und Unternehmen, die eine fundierte rechtliche Bewertung benötigen, bevor sie ein Angebot oder einen Umsetzungsplan anfordern.
Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch zur RechtsstrategieBitte senden Sie vorläufige Informationen, Unterlagen, Unternehmensdaten oder Hintergrundinformationen zur Transaktion an die Abteilung für internationale Angelegenheiten.
E-Mail sendenTelefon und WhatsApp
Bitte nutzen Sie das Telefon für die administrative Koordination und WhatsApp für die erste Kontaktaufnahme. Eine Rechtsberatung erfolgt nach einer Interessenkonfliktsprüfung und der Bestätigung des Mandats.
Kontakt über WhatsAppWie wir mit neuen grenzüberschreitenden Anfragen umgehen
Das Aufnahmeverfahren dient dazu, die Vertraulichkeit zu wahren, Interessenkonflikte zu erkennen, den rechtlichen Rahmen zu klären und schwerwiegende Angelegenheiten zügig in die Umsetzung zu überführen.
Erstuntersuchung
Wir prüfen die Identität des Kunden, die zuständige Gerichtsbarkeit, das Geschäftsziel, die beteiligten Parteien sowie den voraussichtlichen Zeitrahmen.
Konfliktprüfung
Bevor wir vertrauliche Informationen erhalten oder eine Beratung durchführen, prüfen wir mögliche Interessenkonflikte und die Eignung des Mandats.
Gespräch zur Rechtsstrategie
Gegebenenfalls vereinbaren wir einen Termin für ein strukturiertes Beratungsgespräch, um Optionen, Risiken und Umsetzungswege zu erörtern.
Auftragsbestätigung
Wir erstellen ein klares Auftragsdokument, in dem Umfang, Honorare, Annahmen, Ausschlüsse sowie die erforderlichen KYC-/AML-Maßnahmen festgelegt sind.
Ausführung
Das Team koordiniert bei Bedarf die rechtlichen Arbeitsabläufe in Italien in Zusammenarbeit mit Notaren, Wirtschaftsprüfern, Banken, Beratern und Vertragspartnern.
Angaben, die Sie in Ihrer ersten Nachricht angeben sollten
- Name, Gerichtsbarkeit und Rechtsform des Mandanten.
- Geplante Geschäftstätigkeit oder Investition in Italien.
- Ganz gleich, ob es bei dem Projekt um Unternehmensgründung, Unternehmensübernahme, Vertragsverhandlungen, Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Beschaffungswesen oder Compliance geht.
- Voraussichtlicher Zeitplan und etwaige feste Fristen.
- Beteiligte Parteien, Namen der Vertragspartner und zuständige Gerichtsbarkeiten.
- Unabhängig davon, ob Sie lediglich Rechtsberatung benötigen oder auch die Zusammenarbeit mit Fachleuten aus den Bereichen Steuerwesen, Buchhaltung, Notariat oder Bankwesen wünschen.
Checkliste für die erste rechtliche Bewertung des Markteintritts in Italien
Für internationale Unternehmen, die eine Geschäftstätigkeit in Italien in Betracht ziehen, sollte die erste Analyse folgende Aspekte umfassen: Unternehmensstruktur, Unternehmensführung, Steuer- und Umsatzsteueranmeldung, lokale Vertreter, Verträge, Arbeitsrecht, Bankgeschäfte, Genehmigungen und Compliance.
Beratung im italienischen Wirtschaftsrecht mit internationaler Ausrichtung
Die Kanzlei unterstützt ausländische Unternehmen und Investoren über ihre italienischen Niederlassungen und durch die Koordination ihres International Desk.
London
Hamilton House, 1 Temple Avenue
, London EC4Y 0HA, Vereinigtes Königreich
Wenden Sie sich an das Team für internationales Wirtschaftsrecht
Bei gesellschaftsrechtlichen, investitionsbezogenen und transaktionsbezogenen Angelegenheiten nutzen Sie bitte den Buchungslink oder senden Sie eine E-Mail an den International Desk mit ausreichenden Hintergrundinformationen, um eine vorläufige Interessenkonfliktprüfung und eine Bewertung des Sachverhalts zu ermöglichen. Vertrauliche Dokumente sollten erst nach Vereinbarung der Auftragsbedingungen übermittelt werden.
- Rechtliche Beratung für Unternehmen und Investoren in Italien.
- Markteintritt, Fusionen und Übernahmen, Beschaffung, Immobilien, Verträge und Compliance.
- Beratung in englischer Sprache und grenzüberschreitende Koordinierung der Abwicklung.
Kontaktaufnahme mit einer italienischen Wirtschaftskanzlei
Können ausländische Unternehmen sich direkt an die Kanzlei wenden, um Rechtsberatung in Italien zu erhalten?
Ja. Internationale Unternehmen, Investoren, Gründer und Berater können sich in Fragen des italienischen Gesellschafts-, Handels-, Immobilien-, Vergaberechts sowie in Compliance- und transaktionsbezogenen Angelegenheiten direkt an die Kanzlei wenden. Die Beratung erfolgt nach einer Interessenkonfliktprüfung und der Erledigung der Formalitäten zur Beauftragung.
Ist vor der Erstellung eines Kostenvoranschlags für Rechtsdienstleistungen eine Beratung erforderlich?
Bei komplexen Angelegenheiten in den Bereichen Unternehmensrecht, Kapitalanlagen, Fusionen und Übernahmen, Beschaffung oder Immobilien ist eine vorläufige Beratung in der Regel der effizienteste Weg, um den rechtlichen Umfang, den Zeitplan, die Annahmen, die erforderlichen Arbeitsschritte und den Honorarvorschlag festzulegen.
Kann die Kanzlei aus der Ferne Unterstützung leisten?
Viele Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Markteintritt in Italien und mit Unternehmensangelegenheiten können aus der Ferne abgewickelt werden, vorbehaltlich von KYC-/AML-Prüfungen, Vollmachten, notariellen Beglaubigungen, Apostille-/Legalisierungsanforderungen sowie etwaiger notarieller oder banktechnischer Schritte, für die Originaldokumente oder die persönliche Anwesenheit erforderlich sind.
Welche Informationen sollten vor dem ersten Anruf übermittelt werden?
Bitte übermitteln Sie uns die Identität des Kunden, den Gerichtsstand, die Rechtsform, den Geschäftszweck in Italien, die relevanten Vertragspartner, die Fristen, die bevorzugte Struktur sowie alle Unterlagen, die für eine vorläufige Bewertung des Umfangs erforderlich sind.
